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   ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11   

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ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11 (https://dejure.org/2012,58908)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 27.02.2012 - 4 Ca 993/11 (https://dejure.org/2012,58908)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 4 Ca 993/11 (https://dejure.org/2012,58908)
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  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (BAG, Urteil vom 13.02.2008, 2 AZR 79/06, zit. n. juris).

    Dh., in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG, Urteil vom 13.02.2008, 2 AZR 79/06, zit. n. juris, mwN.).

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (BAG, Urteil vom 13.02.2008, 2 AZR 79/06, zit. n. Juris).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Die Berücksichtigung des Lebensalters bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG verfolgt das Ziel, ältere Arbeitnehmer, die typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, besser zu schützen und ist ein geeignetes und erforderliches Kriterium, um auf die individuellen Arbeitsmarktchancen angemessen Bedacht zu nehmen (BAG, Urteil vom 05.11.2009, 2 AZR 676/08, zit. n. juris).

    Die Berücksichtigung des Lebensalters ist auch gemeinschaftsrechtkonform, da der Gesetzgeber mit diesem ein legitimes Ziel verfolgt (BAG, Urteil vom 05.11.2009, aaO.).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht einer Vergleichbarkeit dabei nicht entgegen (BAG, Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, BAGE 115, 92).

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (BAG, Urteil vom 07.07.2011, aaO.; BAG Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Da das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.12.2011 sein Ende gefunden hat, besteht kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27.2.1985, GS 1/84, EzA Nr. 9 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG, Urteil, vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - aaO).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muss erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG, Urteil, vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3.).
  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 576/75

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.02.2012 - 4 Ca 993/11
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muss erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG, Urteil, vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3.).
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